March 24, 2026
Sind wir in Deutschland auf dem Weg in ein Ausbau-Moratorium für Erneuerbare?

Machen wir uns nichts vor: Wer über die Energiewende spricht, spricht am Ende über Energiepolitik. Und Politik bedeutet Gesetzestexte, Paragrafen und knallhartes Recht. Wer hier nur auf große Visionen und technologische Innovationen schaut, verliert das Wichtigste aus den Augen: die juristischen Details.
Ein übersehener Vorbehalt oder eine rückwirkende Klausel im Gesetzbuch kann über Nacht ganze Geschäftsmodelle zerstören – oder neue erschaffen.
Um dieses komplexe Geflecht aus neuer Regulatorik zu entwirren, haben wir uns in der neuesten Ausgabe der Energiezone einen Fachmann ans Mikrofon geholt: Simon Hillmann
📢 Über unseren Gast sagt AssmannPeiffer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB selber:
Seit Jahresanfang ist Simon Hillmann Partner bei AssmannPeiffer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Simon ist bereits seit Mitte 2022 am Berliner Standort als Rechtsanwalt tätig, nachdem er zuvor mehrere Jahre für eine andere namhafte Energierechtskanzlei arbeitete.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung zu hochkomplexen Fragen rund um #Netzanschluss, #EEG, Flexibilitätsvermarktung sowie Abgaben- und Umlagencompliance. Er betreut vor allem Batteriespeicherprojekte (#BESS), Anlagenbetreiber und Industriebetriebe.
🙌 Simons Arbeit besticht durch eine extrem hohe Präzision und stark ausgeprägte Praxistauglichkeit – eine rare Kombination, die von der Mandantschaft über die Maßen geschätzt wird.
Also beste Wahl, das mit Simon diese Themen mal unter die Lupe zu nehmen.
Gemeinsam haben wir uns die aktuell brisantesten Gesetzesvorhaben angesehen. Und das Fazit ist alarmierend: Zwischen politischem Pragmatismus und geleakten Gesetzesentwürfen droht der Vertrauensschutz für Investoren unter die Räder zu kommen.
Hier ist der Deep-Dive in die aktuelle Lage.
1. Die Energiewende ist nicht gescheitert – sie ist in Phase 5
Wenn man aktuell die Schlagzeilen liest, schwankt die Stimmung in der Branche zwischen krassem Aufbruch und Endzeitstimmung. Doch Simon Hillmann wehrt sich vehement gegen das Narrativ, die Energiewende stecke in einer Sackgasse.
Er verweist dabei auf das Modell der Internationalen Energieagentur (IEA) und Tim Meyer s Buch Strom. Demnach verläuft die Energiewende in sechs Phasen. In den Phasen 1 bis 3 konnte das System den volatilen Ausbau problemlos aufnehmen – es war das Zeitalter des "stupiden Drauflosbauens". Heute stehen wir in Deutschland jedoch an der Schwelle von Phase 4 zu Phase 5: Erneuerbare decken zeitweise 100 % des Strombedarfs, Überschüsse belasten die Netze extrem und rufen negative Preise hervor.
💬 "Das ist eigentlich kein Zeichen, dass wir ein Problem mit der Energiewende haben, dass wir hier auf dem Holzweg sind. Sondern ganz im Gegenteil: Es ist eigentlich ein Zeichen, dass die Systemrelevanz der Erneuerbaren immer weiter voranschreitet. Wir kommen in eine Situation, die vorhersehbar war und die eigentlich eine Erfolgsgeschichte ist." – Simon Hillmann
Wir scheitern also nicht. Wir wachsen. Doch diese neuen Phasen erfordern zwingend neue Spielregeln. Viele liebgewonnene Instrumente – wie der bedingungslose vorrangige Netzanschluss – müssen neu gedacht werden. Das Problem ist nur wie die Politik diese neuen Regeln gerade gestaltet.
2. Der "Kundenanlagen-Trick": Realpolitik durch Wegschauen
Ein perfektes Beispiel für den aktuellen rechtlichen Pragmatismus (oder Zynismus) ist der Umgang mit der dezentralen Energiewelt, speziell den Kundenanlagen (Quartierskonzepte, PV auf Industriegebäuden etc.). Nachdem BGH und EuGH hier in der Vergangenheit für massive Verwirrung gesorgt hatten, hat der Gesetzgeber mit der jüngsten EnWG-Novelle eine überraschende "Lösung" präsentiert.
Alle Kundenanlagen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes diesen Status hatten, sind für die nächsten drei Jahre von regulatorischen Netzbetreiber-Anforderungen befreit. Als Jurist ordnet Simon diesen Schritt sehr deutlich ein:
💬 "Man sagt einfach sinngemäß: Wir ignorieren jetzt einfach die nächsten drei Jahre die unionsrechtlichen Vorgaben. (...) Das lernt man eigentlich als Jurist im ersten Semester Europarecht: Es gibt den Anwendungsvorrang des Unionsrechts."
Der Gesetzgeber erkauft sich schlichtweg Zeit. Es ist ein Signal an die Landesregulierungsbehörden und Netzbetreiber: "Lasst von dem Thema ab. Wo kein Kläger, da kein Richter." Für Bestandsanlagen bedeutet das eine kurze Atempause bis Ende 2028. Für Neuanlagen (insbesondere Großbatteriespeicher und Co-Location-Projekte) bleibt das regulatorische Risiko jedoch weiterhin virulent und ungelöst.
3. Das Netzanschlusspaket: Der Projekt-Killer "Redispatch-Vorbehalt"
Richtig hitzig wird es beim geleakten Netzanschlusspaket. Hier prallen die Kulturen von Politik, Netzbetreibern und Erneuerbaren-Branche ungeschützt aufeinander. Das umstrittenste Instrument darin: Der Redispatch-Vorbehalt.
Die Grundidee klingt zunächst nachvollziehbar für Phase 5: Wer in einem Gebiet baut, in dem das Netz bereits extrem überlastet ist, bekommt zwar einen flexiblen Netzanschluss, muss aber auf Entschädigungen verzichten, wenn die Anlage wegen Netzengpässen abgeregelt (Redispatch) wird.
Die Umsetzung dieses Vorbehalts ist in den Augen von Simon Hillmann jedoch so holzschnittartig, dass sie den Zubau in bestimmten Regionen komplett abwürgen wird:
💬 "Es ist für Projektierer und die dahinterstehenden Investoren schlichtweg nicht quantifizierbar und nicht vorhersehbar, wie erheblich dieser erzwungene Verzicht auf Redispatch-Entschädigungen sein wird. Und dementsprechend ist es schlichtweg nicht mehr investierbar."
Das fehlende Korrektiv macht die Sache noch gefährlicher. Laut dem Entwurf entscheiden die Netzbetreiber selbst, ob sie ein "kapazitätslimitiertes Gebiet" sind (bereits ab lächerlichen 3 % Abregelung). Es gibt keine Genehmigungspflicht durch die Bundesnetzagentur und keinen zwingenden, engmaschigen Plan, wie und wann der Netzbetreiber diesen Engpass beseitigen muss.
💬 "Solange das nicht da ist, ist das keine notwendige Fortentwicklung des Rahmens in Phase 5, sondern es ist ein Moratorium, ein Baustopp und ein Verhindern."
Der Netzbetreiber erhält de facto einen Freibrief, über die Geschwindigkeit der Energiewende in seiner Region zu entscheiden.
4. Das Agnes-Paket: Rückwirkende Eingriffe zerstören Vertrauen
Als ob das nicht genug wäre, schwebt über allem die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit ihrem Mammut-Projekt: dem sogenannten "Agnes-Paket" (Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik).
Die BNetzA, gestärkt durch ein EuGH-Urteil zur Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden, strukturiert die Netzentgelte völlig neu. Ein massiver Streitpunkt dabei sind die Speichernetzentgelte.
Bisher galt: Speicher, die bis August 2029 ans Netz gehen, sind für 20 Jahre von Netzentgelten befreit. Auf Basis dieses Gesetzes wurden und werden Milliarden-Investitionsentscheidungen für den aktuellen Batterie-Boom in Deutschland getroffen. Doch die BNetzA hat in einem Orientierungspapier angekündigt, diese Netzentgeltbefreiung möglicherweise auch für bereits in Betrieb befindliche oder geplante Speicher rückwirkend zu kippen.
Für Simon Hillmann ist das eine rote Linie, die den Wirtschaftsstandort Deutschland in seinen Grundfesten erschüttert:
💬 "Das führt dazu, dass in bereits getroffene Investitionsentscheidungen nachträglich eingegriffen wird. (...) Es ist ein fatales Signal an Investoren. Wir sind ein Land, das sich durch hohe Rechtssicherheit auszeichnet. Hier jetzt das Signal zu senden: 'Ihr könnt auf die Rechtslage hier nicht vertrauen', ist für den Investitionsstandort Deutschland absolut schädlich."
Im EEG galt über 20 Jahre lang ein eiserner Grundsatz: In die investiven Grundlagen eines Projekts wird nicht rückwirkend eingegriffen (Vertrauensschutz). Wirft die Bundesnetzagentur diesen marktwirtschaftlichen und verfassungsrechtlichen Grundsatz jetzt über den Haufen, riskieren wir nicht nur eine gigantische "Speicherlücke", sondern auch Klagewellen in Milliardenhöhe – ähnlich wie beim Atomausstieg oder der gescheiterten PKW-Maut.
Fazit: Ohne Rechtssicherheit kein Kapital
Die Energiewende ist reifer, komplexer und anstrengender geworden. Wir müssen uns von der Gießkannen-Förderung verabschieden und systemdienlicher werden. Dynamische Netzentgelte und regionale Steuerung sind die richtigen Ansätze für die Phase 5 der Transformation.
Aber: Das Erreichen unserer Klimaziele erfordert privates Kapital in historischem Ausmaß. Und Kapital braucht Rechtssicherheit, Planbarkeit und Vertrauensschutz. Wenn die aktuelle Regulatorik – sei es durch den Redispatch-Vorbehalt oder rückwirkende Netzentgelte aus dem Agnes-Paket – die Business Cases unkalkulierbar macht, riskieren wir ein Ausbau-Moratorium durch die Hintertür.
Es kommt auf die juristischen Details an.
🎧 Wollt ihr tiefer in diese Themen einsteigen? In der aktuellen Podcast-Folge der Energiezone spreche ich mit Simon Hillmann detailliert über diese rechtlichen Fallstricke, die Zukunft von Klein-PV-Anlagen (< 25 kW) und finanzverfassungsrechtliche Bedenken bei Einspeiseentgelten.
Was ist eure Meinung dazu? Sind die aktuellen Gesetzesentwürfe notwendige Wachstumsschmerzen auf dem Weg in ein neues Energiesystem? Oder verspielen wir gerade das Vertrauen der Investoren? Lasst uns in den Kommentaren diskutieren!
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