April 10, 2026
Agnes-Paket und Redispatch-Vorbehalt: Die harte regulatorische Realität für BESS und Erneuerbare

Wer in der heutigen Zeit über die Energiewende spricht, spricht im Kern über Energiepolitik. Und Politik bedeutet Gesetzestexte, Paragrafen und knallhartes Recht. Wer den Fokus ausschließlich auf technologische Innovationen legt, übersieht leicht das Fundament der Wirtschaftlichkeit: die juristischen Details.
Ein übersehener Vorbehalt oder eine rückwirkende Klausel im Gesetzbuch kann über Nacht etablierte Geschäftsmodelle erodieren lassen – oder völlig neue Marktopportunitäten erschaffen.
Um das aktuelle, hochkomplexe Geflecht aus neuer Regulatorik zu entwirren, haben wir in der neuesten Ausgabe unseres Fachpodcasts Energiezone mit Simon Hillmann gesprochen. Er ist Partner bei AssmannPeiffer Rechtsanwälte und spezialisiert auf hochkomplexe Fragen rund um Netzanschluss, EEG, Flexibilitätsvermarktung sowie Abgaben- und Umlagencompliance – insbesondere für Batteriespeicherprojekte (BESS) und Industriebetriebe.
Die gemeinsame Analyse der brisantesten Gesetzesvorhaben liefert ein alarmierendes Fazit: Im Spannungsfeld zwischen politischem Pragmatismus und geleakten Gesetzesentwürfen droht der Vertrauensschutz für Investoren massiv unter die Räder zu kommen. Hier ist der Deep-Dive in die aktuelle regulatorische Lage.
1. Die Energiewende ist nicht gescheitert – sie erreicht Phase 5
Die mediale Berichterstattung schwankt derzeit zwischen Euphorie und Endzeitstimmung. Simon Hillmann wehrt sich jedoch vehement gegen das Narrativ, die Energiewende stecke in einer Sackgasse. Er verweist auf das Phasen-Modell der Internationalen Energieagentur (IEA).
Phasen 1 – 3: Integration unproblematischVolatiler Ausbau konnte vom System problemlos aufgenommen werden ("Zeitalter des unlimitierten Zubaus").
Phase 4 – 5: Systemrelevanz & EngpässeErneuerbare decken zeitweise 100 % des Bedarfs. Überschüsse belasten die Netze extrem und rufen negative Preise hervor. (Aktueller Status in DE)
"Das ist eigentlich kein Zeichen, dass wir ein Problem mit der Energiewende haben. Ganz im Gegenteil: Es zeigt, dass die Systemrelevanz der Erneuerbaren voranschreitet. Wir kommen in eine vorhersehbare Situation, die eigentlich eine Erfolgsgeschichte ist."
— Simon Hillmann, Partner bei AssmannPeiffer
Wir scheitern nicht, wir wachsen. Doch diese neuen Phasen erfordern zwingend neue Spielregeln. Liebgewonnene Instrumente, wie der bedingungslose, vorrangige Netzanschluss, müssen neu gedacht werden. Problematisch ist derzeit jedoch die konkrete Ausgestaltung dieser Regeln durch die Politik.
2. Der "Kundenanlagen-Trick": Realpolitik durch Wegschauen
Ein exemplarisches Beispiel für den aktuellen rechtlichen Pragmatismus (oder Zynismus) ist der Umgang mit der dezentralen Energiewelt – speziell den sogenannten Kundenanlagen (Quartierskonzepte, PV auf Industriegebäuden).
Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) hier für rechtliche Unsicherheit gesorgt hatten, präsentierte der Gesetzgeber mit der jüngsten EnWG-Novelle eine überraschende "Lösung": Alle Kundenanlagen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes diesen Status hatten, sind für die nächsten drei Jahre von den regulatorischen Anforderungen der Netzbetreiber befreit.
"Man sagt sinngemäß: Wir ignorieren jetzt einfach die nächsten drei Jahre die unionsrechtlichen Vorgaben. Dabei lernt man schon im ersten Semester: Es gibt den Anwendungsvorrang des Unionsrechts." — Simon Hillmann
Der Business Impact: Der Gesetzgeber erkauft sich Zeit. Für Bestandsanlagen bedeutet dies eine Atempause bis Ende 2028. Für Projektentwickler von Neuanlagen (insbesondere Großbatteriespeicher und Co-Location-Projekte) bleibt das regulatorische Risiko jedoch bestehen und erschwert die Finanzierbarkeit (Bankability) erheblich.
3. Das Netzanschlusspaket: Der Projekt-Killer "Redispatch-Vorbehalt"
Besonders kritisch wird es beim aktuell geleakten Netzanschlusspaket. Das umstrittenste Instrument darin ist der sogenannte Redispatch-Vorbehalt.
Die Grundidee: Wer in einem Gebiet baut, in dem das Netz bereits extrem überlastet ist, bekommt zwar einen flexiblen Netzanschluss, muss aber auf Entschädigungen verzichten, wenn die Anlage wegen Netzengpässen abgeregelt wird (Redispatch). Die Umsetzung im vorliegenden Entwurf ist jedoch derart holzschnittartig, dass sie den Zubau in bestimmten Regionen vollständig blockieren könnte.
"Es ist für Projektierer und die dahinterstehenden Investoren schlichtweg nicht quantifizierbar und nicht vorhersehbar, wie erheblich dieser erzwungene Verzicht auf Redispatch-Entschädigungen sein wird. Dementsprechend ist das schlichtweg nicht mehr investierbar." — Simon Hillmann
Das fehlende regulatorische Korrektiv verschärft das Risiko: Laut Entwurf entscheiden die Netzbetreiber selbst, ob sie ein "kapazitätslimitiertes Gebiet" sind (bereits ab einer Abregelung von 3 %). Es existiert keine Genehmigungspflicht durch die Bundesnetzagentur und kein zwingender Plan zur Beseitigung des Engpasses. Der Netzbetreiber erhält de facto einen Freibrief über die Geschwindigkeit der Energiewende in seiner Region.
4. Das Agnes-Paket: Rückwirkende Eingriffe zerstören Vertrauen
Das gravierendste Risiko für den Investitionsstandort schwebt in Form des "Agnes-Pakets" (Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik) über dem Markt.
Gestärkt durch ein EuGH-Urteil zur Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden, strukturiert die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Netzentgelte neu. Ein massiver Streitpunkt sind die Speichernetzentgelte. Bislang galt: Speicher, die bis August 2029 ans Netz gehen, sind für 20 Jahre von Netzentgelten befreit. Auf dieser Basis wurden und werden derzeit Milliarden-Investitionen in den deutschen Batterie-Boom getätigt.
Die BNetzA hat nun in einem Orientierungspapier angekündigt, diese Netzentgeltbefreiung möglicherweise auch für bereits in Betrieb befindliche oder in Planung befindliche Speicher rückwirkend zu kippen.
"Das führt dazu, dass in bereits getroffene Investitionsentscheidungen nachträglich eingegriffen wird. Es ist ein fatales Signal an Investoren. Wenn wir das Signal senden: 'Ihr könnt auf die Rechtslage hier nicht vertrauen', ist das für den Investitionsstandort Deutschland absolut schädlich." — Simon Hillmann
Im EEG galt über 20 Jahre lang der eiserne Grundsatz des Vertrauensschutzes: In die investiven Grundlagen eines Projekts wird nicht rückwirkend eingegriffen. Fällt dieser Grundsatz, riskiert Deutschland nicht nur eine gigantische "Speicherlücke", sondern auch Klagewellen in Milliardenhöhe.
Übersicht der regulatorischen Risiken für B2B-Akteure
EnWG-Novelle (Kundenanlagen): Dezentrale PV, QuartiereUnklare Rechtslage für Neuanlagen nach EU-Recht.Temporäre Duldung, langfristig hohes Risiko.
Netzanschlusspaket (Redispatch): Erneuerbare (Wind, PV)Verzicht auf Entschädigungen macht Cashflows unkalkulierbar."Projekt-Killer" / Non-bankable in betroffenen Netzgebieten.
Agnes-Paket (BNetzA): Batteriespeicher (BESS)Rückwirkende Einführung von Netzentgelten für Bestandsanlagen.Massiver Bruch des Vertrauensschutzes.
Fazit: Ohne Rechtssicherheit kein privates Kapital
Die Energiewende ist in Phase 5 reifer, komplexer und anspruchsvoller geworden. Wir müssen uns von der Gießkannen-Förderung verabschieden. Dynamische Netzentgelte und regionale Steuerung sind die richtigen technologischen Ansätze.
Das Erreichen der Ausbauziele erfordert jedoch privates Kapital in historischem Ausmaß. Kapital braucht Rechtssicherheit, Planbarkeit und Vertrauensschutz. Wenn die aktuelle Regulatorik die Business Cases unkalkulierbar macht, riskieren wir ein Ausbau-Moratorium durch die Hintertür. Am Ende kommt es eben doch auf die juristischen Details an.


