Allgemeine Vertragsbedingungen für die Nutzung der Software (Stand 12.08.2024)

onu.energy ist ein deutscher Anbieter von Energiebeschaffungslösungen für energieintensive Unternehmen. Das Unternehmen entwickelt intelligente IT-gestützte Lösungen für die Beschaffung und Nutzung von Energie sowie für energiebezogene Investitionen.

§ 1 Geltungsbereich

onu.energy ist Hersteller der onu.energy Suite (im Folgenden >>Software<<) und entwickelt diese cloudbasierte Lösung kontinuierlich weiter.

Der Besteller (im Folgenden >>Kunde<<) nutzt die Software um bessere Entscheidungen bzgl. Energiebeschaffung und Energieverbrauch zu treffen.

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien das Folgende:

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Kunde erhält von onu.energy die Software zur Nutzung gemäß § 2. Während der gesamten Vertragsdauer hat der Kunde die Software in geeigneter Weise vor dem Zugriff Dritter zu schützen (vgl. auch § 3 Abs. 2). Organe und Mitarbeiter des Kunden sowie mit dem Kunden verbundene Unternehmen und deren Organe und Mitarbeiter sowie beruflich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater des Kunden sind keine Dritte im Sinne dieser Regelung.
  2. Der Kunde erhält neben der Nutzung der Software unentgeltlich Beratungsleistungen von onu.energy zu Energiebeschaffung, Partnerauswahl, PPAs, Herkunftsnachweisen, CO2-Berechnungen und weiteren energiewirtschaftlichen Fragestellungen, die über die Software von onu.energy abgewickelt werden. Ein Anspruch des Kunden gegenüber onu.energy auf unentgeltliche Erbringung von Beratungsleistungen nach Satz 2 besteht hingegen nicht.
  3. Die Software befindet sich aktuell in der Markteinführung. Im Rahmen der Zusammenarbeit wird der Kunde onu.energy regelmäßig über seine Arbeit und die damit verbundenen Erfahrungen mit der Software informieren und die gewonnenen Erkenntnisse mit onu.energy diskutieren. Etwaige Aufwandsentschädigungen werden in diesem Zusammenhang wechselseitig nicht geleistet. Sollten die gewonnenen Erkenntnisse in die Weiterentwicklung der Software einfließen, entstehen hierdurch keine Urheber-, Eigentums-, Nutzungs- oder Verwertungsrechte des Kunden an der Software oder Teilen davon.
  4. Der Name der Software und alle mit der Software verbundenen Rechte sowie die Software selbst und alle angefertigten Kopien bleiben jederzeit ausschließliches Eigentum von onu.energy. Nutzungs- und Verwertungsrechte an damit zusammenhängenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen, an damit zusammenhängendem Know-how oder gegebenenfalls daran angemeldeten oder erteilten Schutzrechten werden aufgrund dieser Vereinbarung dem Kunden nicht eingeräumt.
  5. Die Überlassung der Software begründet keine über diesen Vertrag hinausgehende Leistungsverpflichtung seitens onu.energy.

§ 3 Umfang der Nutzung der Software

  1. Der Kunde ist berechtigt mit der Software produktiv zu arbeiten und sie für seine berufliche / unternehmerische Tätigkeit zu nutzen. Eine Vermietung oder ein Weiterverkauf oder eine sonstige Nutzungsüberlassung / Weitergabe oder ein Zugänglichmachen der Software im Ganzen oder in Teilen an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von onu.energy zulässig.
  2. Dem Kunden ist es untersagt, die ihm überlassene Software zurückzuentwickeln (Reengineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise den Objektcode zu bearbeiten oder zu verändern oder den Versuch zu unternehmen, den Quellcode des Programms herauszufinden oder auf der Grundlage der Software abgeleitete Programme zu entwickeln oder zu erstellen.

§ 4 Support und internetbasierte Dienste

  1. Das Support-Team von onu.energy steht dem Kunden bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der überlassenen Software und deren Anwendung zur Verfügung und bemüht sich um Problemlösungen, soweit diese technisch und mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand realisierbar sind. Ein Anspruch des Kunden gegenüber onu.energy auf Lösung eines angefragten Problems besteht hingegen nicht.
  2. onu.energy stellt dem Kunden mit der Software internetbasierte Dienste zur Verfügung; onu.energy ist berechtigt, den Inhalt dieser Dienste jederzeit zu ändern, einzustellen oder zu beenden. Die Software stellt über das Internet eine Verbindung zu den Computersystemen von onu.energy her und übermittelt ohne gesonderte Benachrichtigung des Kunden Computerinformationen an onu.energy. Durch die Nutzung der Software erklärt sich der Kunde mit der Übertragung der Informationen einverstanden. onu.energy wird die übermittelten Informationen nicht dazu verwenden, den Kunden zu identifizieren oder zu kontaktieren, und sie auch nicht an Dritte außerhalb des Unternehmens weitergeben. Die Internetprotokolle, die Informationen über die Konfiguration des Computers des Kunden an onu.energy senden, wie z.B. die Internetprotokolladresse, den Typ des Betriebssystems, den Typ des Browsers, den Namen und die Version der vom Kunden verwendeten Software, die an seinen Computer angeschlossenen Geräte und die auf seinem Computer installierten Anwendungen, werden streng vertraulich und anonym behandelt. onu.energy verwendet diese Informationen ausschließlich, um dem Kunden den internetbasierten Dienst zur Verfügung zu stellen und um die Software und Dienste von onu.energy zu verbessern.

§ 5 Vertraulichkeit und Daten

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Software sowie etwaige von onu.energy zur Verfügung gestellte Dokumentationen bzw. Informationen über die Software, die in der Software abgebildeten Funktionen etc. (im Folgenden „Vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Organe und Mitarbeiter des Kunden sowie mit dem Kunden verbundene Unternehmen und deren Organe und Mitarbeiter sowie beruflich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater des Kunden sind keine Dritte im Sinne dieser Regelung. Der Kunde gewährleistet, dass auch die in Satz 3 genannten Personen Vertrauliche Informationen streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Die vorstehenden Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gelten nicht, wenn a. onu.energy für den konkreten Einzelfall zur Weitergabe der Vertraulichen Informationen an einen Dritten seine vorherige schriftliche Zustimmung gegenüber dem Kunden erteilt hat oder b. der Kunde zur Offenlegung der Vertraulichen Informationen durch Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer Behörde oder sonstigen Einrichtung des öffentlichen Rechts oder gesetzlich oder aufgrund der Regelwerke einer Börse verpflichtet ist.
  2. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, die Software sowie die Dokumentation jeweils nur dem für die Benutzung erforderlichen Kreis von Mitarbeitern zugänglich zu machen und geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Weitergabe dieser Informationen durch Mitarbeiter zu verhindern. Setzt der Kunde Mitarbeiter ein, die nicht Erfüllungsgehilfen sind, so hat der Kunde diese seinerseits vertraglich zur Einhaltung aller in diesem Vertrag genannten Pflichten zu verpflichten, soweit diese nicht von Berufs wegen bereits zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Auf Verlangen von onu.energy hat der Kunde Nachweise über die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen vorzulegen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Software verbundenen Informationen und Daten technologischer und wirtschaftlicher Art nicht zu verwerten, insbesondere keine Schutzrechtsanmeldungen vorzunehmen.
  4. onu.energy wird die bei der Erbringung der Services anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz in der jeweils geltenden Fassung einhalten.
  5. Darüber hinaus verpflichten sich beide Parteien, im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Vertragsbeginn vertraulich zu behandeln und Dritten nicht offenzulegen, soweit hierzu keine Pflicht zur Offenlegung nach den gesetzlichen Vorschriften besteht. Der jeweils anderen Partei zur Verfügung gestellte Unterlagen oder Dateien mit vertraulichen Informationen sind unverzüglich nach ihrer vertragsgemäßen Verwendung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Beendigung dieser Vereinbarung, an die jeweils andere Partei zurückzugeben oder ordnungsgemäß zu vernichten, sodass keine Kenntnisnahme von Dritten hierzu erfolgen kann. Die Parteien stellen sicher, dass die vorgenannten Verpflichtungen auch jeweils von ihren Angestellten, Untervertretern oder sonstigen Hilfspersonen eingehalten werden.
  6. onu.energy ist berechtigt, den Namen des Kunden, dessen Logo und die Art der konkreten Tätigkeit als Referenz zu verwenden. Insoweit entbindet der Kunde onu.energy von der Verpflichtung zur Wahrung der Verschwiegenheit.

§ 6 Entgelt

Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich im Voraus. Das Entgelt ist 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift des Angebots durch den Kunden und ist, sofern nicht abweichend vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jährlich mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger für onu.energy liegt insbesondere vor a. sofern der Kunde mit der Zahlung fälliger Gebühren nach vorheriger Mahnung mehr als 14 Kalendertage im Verzug ist, b. im Falle des Verstoßes gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen aus § 3 oder c. im Falle mangelnden Interesses des Kunden an der Erprobung der Software.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, wird die Software dem Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vertragsbeginn zur Verfügung gestellt.
  4. Nach Beendigung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, die Software sowie hiervon erstellte etwaige Kopien unverzüglich zu löschen und sämtliches von onu.energy zur Verfügung gestelltes Begleitmaterial sowie sonstige Unterlagen und Daten zu vernichten bzw. an onu.energy herauszugeben; § 3 Abs. 5 bleibt unberührt.

§ 8 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss

  1. onu.energy garantiert nicht, dass die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages überlassene Software dessen Erwartungen, Anforderungen und Zwecken entspricht oder mit anderen vom Kunden ausgewählten und eingesetzten Programmen reibungslos zusammenarbeitet.
  2. onu.energy weist ausdrücklich darauf hin, dass die im Rahmen dieses Vertrages überlassene Software Fehler enthalten kann. onu.energy garantiert nicht die Fehlerfreiheit der Software.
  3. Die Haftung von onu.energy auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf solche Schäden beschränkt, die durch onu.energy oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden oder auf deren schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. onu.energy haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Organen und leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet onu.energy auf Ersatz der typischen, vorhersehbaren Schäden, ausgenommen entgangener Gewinn.
  4. onu.energy übernimmt mit Ausnahme des vorstehenden § 7 Absatz 3 keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der Software entstehen und keine Haftung für Folgeschäden, die beim Endkunden des Pilotpartners oder sonstigen Dritten entstehen.
  5. Die Haftung von onu.energy nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regelungen. sowie der gesetzliche Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin (Deutschland).
  2. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.